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Karriere
16.11.2023

Berlin calling: Die Hauptstadt lädt zur Klärschlammkonferenz – ein Bericht von Joachim Braasch

In den Tagen vom 13. und 14. November war wieder „Klassentreffen“ aller „Klärschlammbetroffenen“ in Berlin: Die Branche traf sich zum 6. Mal zur jährlichen Berliner Klärschlammkonferenz, die eine wichtige Plattform bietet, um sich über aktuelle politische, rechtliche und technologische Entwicklungen auszutauschen und gemeinsam einen Blick in die Zukunft zu werfen.

Auslöser und grundsätzlicher Anlass sind weiterhin die signifikanten, aktuellen und zukünftig absehbaren Änderungen der Rahmenbedingungen in Deutschland durch die Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) im Zusammenspiel mit den rechtlichen Änderungen der Dünge- und der Düngemittelverordnungen (DüV und DüMV) aus 2017. Die Europäische Kommission hatte Phosphor bereits Ende Mai 2014 als einen von 20 Stoffen auf die Liste der kritischen Rohstoffe gesetzt. Die Novellierung der Klärschlammverordnung sieht eine Rückgewinnung des Phosphors aus dem Klärschlamm ab 2029 bzw. 2032 vor, die durch die Klärschlammerzeuger, die kommunalen Kläranlagen, geleistet werden soll.

Die Branche präsentiert, diskutiert, argumentiert und rätselt nun schon seit 6 Jahren auf unterschiedlichen Konferenzen und Seminaren und zu wechselnden Schwerpunkten, ob, wie und ab wann die Vorgaben zum Phosphorrecycling im großtechnischen Maßstab flächendeckend in Deutschland eingehalten werden können oder auch nur könnten. Die Diskussionsthemen decken sowohl Fragestellungen zur technischen Machbarkeit, zur wirtschaftlichen Profitabilität, zur Sinnhaftigkeit im Rahmen des europäischen Green Deal und zu verwaltungs-, vergabe- und abfallrechtlichen Themen ab.

Die Interessen der ca. 220 Teilnehmer auf der Konferenz waren dementsprechend ähnlich weit gestreut wie die zahlreichen Fragestellungen. Ein bunter Mix aus Praktikern von Betreibern, Anlagenbauern und Zulieferern, Akademikern von Forschungseinrichtungen, Beratern, Lobbyisten, Juristen und einige, wenige Vertreter der Gesetzgeber ermöglichte und versicherte ein sehr abwechslungsreiches Vortragsprogramm, und erkenntnisreiche Gespräche in den zahlreichen Kaffeepausen und beim gemeinsamen Abendessen.

Am Ende der beiden Tage waren sich unterschwellig alle einig, dass es auch noch weiterhin – zumindest bis 2029 – hinreichend Diskussionsthemen geben wird, die ursprünglich durch die gesetzlichen Veränderungen der Rahmenbedingungen in Deutschland in 2017 hervorgerufen wurden. Letztendlich blieb auch die Überzeugung, dass diese Herausforderungen nur durch regelmäßigen Austausch auf Fachebene in kleinen Schritten gemeinsam gelöst werden können.

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